Anmeldung zur Fischerprüfung in Magdeburg noch bis Ende Juli möglich
Wer in Magdeburg den Fischereischein erwerben möchte, kann sich noch bis Ende Juli für die Prüfung am 12. September anmelden, wobei nur 65 Plätze verfügbar sind
Wer in Magdeburg den Fischereischein erwerben möchte, hat noch Zeit: Die Anmeldung für die nächste Fischerprüfung ist bis zum 31. Juli möglich. Die Prüfung selbst findet am 12. September 2026 statt. Da nur 65 Plätze zur Verfügung stehen, gilt bei der Vergabe strikt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Maßgeblich ist dabei das Eingangsdatum des vollständigen Antrags.
Anmeldung und Gebühren
Die Antragstellung auf Zulassung erfolgt persönlich im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15. Für die Beantragung ist ein gültiger Personalausweis oder ein anderes amtliches Personaldokument erforderlich. Die Öffnungszeiten für die Antragstellung sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmende ab 18 Jahren 60 Euro, für Jugendliche unter 18 Jahren 30 Euro. Diese ist direkt bei der Antragstellung zu begleichen; eine Kartenzahlung ist möglich. Minderjährige müssen zudem die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Nur Anmeldungen, die das offizielle Formular enthalten und den Nachweis über die bezahlte Gebühr beinhalten, werden berücksichtigt.
Voraussetzungen und Prüfungsinhalte
Ein zwingendes Kriterium für die Zulassung ist der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Vorbereitungslehrgangs. Gemäß § 28 des Fischereigesetzes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) ist ein solcher Lehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Nachweis muss spätestens bis zum Prüfungsbeginn bei der Fischereibehörde vorliegen. Informationen zu den zugelassenen Lehrgängen sind auf der Website der Stadt Magdeburg verfügbar. Als Anbieter agiert beispielsweise der Magdeburger Anglerverein e. V., der Lehrgänge in Zusammenarbeit mit Fishing-King anbietet; der nächste Kurs beginnt am 6. September 2026, kurz vor der Prüfung.
Die Prüfung selbst gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden fundierte Kenntnisse in Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde abgefragt. Der mündliche Teil konzentriert sich auf das richtige Verhalten bei der Fischereiausübung, den fachgerechten Umgang mit Fischereigeräten, das Versorgen gefangener Fische sowie auf die relevanten rechtlichen Grundlagen.
Wichtiger Hinweis für die Praxis
Das Bestehen der Prüfung berechtigt zwar zum Erwerb des Fischereischeins, ist jedoch nicht automatisch gleichbedeutend mit dem Recht zum Angeln an jedem Gewässer. Nach Erhalt des Scheins ist für das Angeln in konkreten Gewässern zusätzlich eine Fischereierlaubnis, umgangssprachlich oft Angelkarte genannt, beim jeweiligen Gewässerbesitzer einzuholen. Auch für den Fischereischein selbst fallen jährliche Kosten an. Weitere Informationen zum genauen Ablauf der Prüfung erteilt die Fischereibehörde unter der Telefonnummer 0391/5402053.