29-Jähriger schlägt mit Bierflasche nach Supermarkt-Mitarbeiterin in Magdeburg-Rothensee
Ein 29-Jähriger schlug in Magdeburg-Rothensee mit einer Bierflasche nach einer Supermarkt-Mitarbeiterin, die ihn am Diebstahl hindern wollte. Die Polizei ermittelt wegen räuberischen Ladendiebstahls
Ein 29-jähriger Mann hat am Dienstagmittag in einem Supermarkt im Magdeburger Stadtteil Rothensee erneut versucht, alkoholische Getränke zu entwenden. Als eine Mitarbeiterin ihn daran hindern wollte, griff er zur Gewalt und schlug mit der Bierflasche nach ihr. Die Frau blieb glücklicherweise unverletzt, da der Schlag aufgrund des Abstands ins Leere ging.
Laut Polizeiangaben war der Beschuldigte, ein Staatsangehöriger Eritreas, bereits mehrfach am selben Tag im Markt gewesen, um Bier zu stehlen. Aufgrund dieser wiederholten Versuche hatte er zuvor des Geschäfts verwiesen worden und ein Hausverbot erhalten. Dennoch betrat er gegen 12.15 Uhr erneut den Laden und versuchte, eine Flasche Bier unbezahlt durch den Kassenbereich zu tragen.
Als die Mitarbeiterin ihn daraufhin ansprach und ihm den Weg versperrte, eskalierte die Situation. Der Mann soll mit der Flasche nach ihr geschlagen haben. Die Polizei Magdeburg hat daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet. Der Tatbestand wird als räuberischer Ladendiebstahl gewertet, da der Täter zur Durchsetzung des Diebstahls eine Waffe einsetzte. Dies unterscheidet den Vorfall von einem einfachen Diebstahl und zieht deutlich härtere Strafen nach sich.
Die drohende Strafe liegt in diesem Fall bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Polizei prüft zudem weitere Ermittlungsschritte. Sollte der Beschuldigte keine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, könnte eine Abschiebung in Betracht gezogen werden. Ob der Mann bereits in Magdeburg oder anderen Regionen vorbestraft ist, wird derzeit ermittelt.
Die alarmierten Beamten erteilten dem Beschuldigten zunächst einen Platzverweis für das Geschäft. Ein solches Verbot ist eine polizeiliche Maßnahme, die den Zugang zu einem bestimmten Ort untersagt, um weitere Straftaten zu verhindern. Das Hausverbot, das der Mann bereits zuvor erhalten hatte, ist eine zivilrechtliche Maßnahme des Geschäftsinhabers. Die Kombination aus beiden Verboten unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Vorfalls.
Die Ermittlungen der Polizei Magdeburg laufen weiter.