Zwei Personen stürzen mit E-Scooter in Bornim nach Alkoholkonsum

Ein 29-Jähriger und eine gleichaltrige Frau stürzten sonntagnacht in Bornim mit einem E-Scooter, wobei der Fahrer Alkohol im Atem hatte und die Mitfahrerin verletzt ins Krankenhaus musste

Symbolfoto · Foto: Eugene Chystiakov / Unsplash

Sonntagnacht gegen 23.30 Uhr ereignete sich in Bornim ein Verkehrsunfall, der für eine 29-jährige Frau mit einer Einlieferung ins Krankenhaus endete. Die Polizei wurde zu einem E-Scooter gerufen, bei dem zwei Personen unterwegs waren. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhren ein 29-jähriger Mann und die gleichaltrige Frau gemeinsam das Fahrzeug. Dabei verlor der Fahrzeugführer das Gleichgewicht, sodass beide zu Fall kamen.

Während der Unfallaufnahme nahmen die eingesetzten Polizeibeamten beim Fahrer deutlichen Atemalkoholgeruch wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,41 Promille. Da dieser Wert bereits im kritischen Bereich liegt, wurde daraufhin eine Blutprobenentnahme angeordnet, um die genaue Konzentration im Blut festzustellen. Die 29-jährige Mitfahrerin erlitt bei dem Sturz Verletzungen und musste zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Verbotenes Mitfahren und rechtliche Konsequenzen

Der Unfall verdeutlicht nicht nur die Gefahren des Alkohols im Straßenverkehr, sondern auch die Missachtung zentraler Verkehrsregeln. Das Mitfahren zu zweit auf einem E-Scooter ist in Deutschland gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ausdrücklich verboten. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss zwar zunächst nur mit einem Bußgeld rechnen, das aktuell bei 10 Euro liegt, doch ab März 2027 wird dieser Betrag auf 25 Euro steigen.

Gefährlicher sind jedoch die potenziellen Folgen für die Versicherung. Bei Unfällen mit E-Scootern kann die Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen, wenn gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde – dazu zählt eindeutig das Fahren zu zweit. In solchen Fällen muss der Verursacher unter Umständen für die entstandenen Schäden selbst aufkommen, was bei Personenschäden existenzbedrohend sein kann.

Rechtslage zu Alkohol und Trunkenheitsfahrt

Auch die Promillegrenzen für E-Scooter entsprechen denen für Kraftfahrzeuge. Die Grenze für eine Ordnungswidrigkeit liegt bei 0,5 Promille. Allerdings kann bereits ab 0,3 Promille der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erfüllt sein, wenn die Fahrweise als auffällig gilt. Der Sturz des Fahrers in Bornim gilt als solch ein Auffälligkeitsmerkmal.

Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr droht eine Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Besonders kritisch ist die Situation für Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren, für die auf dem E-Scooter striktes Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt. Eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter kann zudem den Auto-Führerschein gefährden, da die Behörden hier eine Eignungsprüfung anordnen können.

Weitere Unfälle in der Region

Der Vorfall in Bornim ist kein Einzelfall. Die Polizei Brandenburg verzeichnete in den letzten Wochen mehrere E-Scooter-Unfälle mit Alkoholbeteiligung. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich kürzlich in Ludwigsfelde, wo ein Fahrer mit über 3 Promille nach einem Sturz nur leicht verletzt wurde. Diese Häufung zeigt, dass die Kombination aus Alkohol und der oft unterschätzten Instabilität von E-Scootern ein erhebliches Risiko darstellt.

Sowohl der Fahrer als auch der Mitfahrer können strafrechtlich belangt werden, wenn sie wissentlich gegen das Verbot des gemeinsamen Fahrens verstoßen. Die Polizei mahnt daher eindringlich: Wer Alkohol getrunken hat, sollte auf das Fahren verzichten – und das gilt für E-Scooter genauso wie für Autos. Ein Sturz in der Nacht kann schnell das Leben verändern.