Wasserschutzpolizei ermittelt nach Verletzung einer Frau durch Wellenschlag auf dem Großen Zernsee
Auf dem Großen Zernsee in Potsdam hat die Wasserschutzpolizei Ermittlungen wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs aufgenommen, nachdem ein Sportmotorboot durch rasanten Fahrstil gefährlichen Wellenschlag verursachte. Der starke Sog ließ zwei Hausboote aufschaukeln, wobei Gegenstände zu Schaden kamen und eine 56-jährige Frau beim Aufprall gegen ein Möbelstück leicht verletzt wurde. Obwohl das Boot nach dem Vorfall wieder in die Havelauen fuhr, konnte es von den Beamten nicht identifiziert werden, sodass die Polizei nun auf Hinweise von Zeugen angewiesen ist.
Gestern Nachmittag gegen 14.30 Uhr geriet der Große Zernsee zum Schauplatz eines gefährlichen Zwischenfalls, der die Wasserschutzpolizei Brandenburg zu einem Einsatz veranlasste. Ein Sportmotorboot, das zunächst aus den Havelauen kommend auf dem See beschleunigte, erzeugte durch seine hohe Geschwindigkeit einen massiven Sog- und Wellenschlag. Dieser riss zwei in der Nähe befindliche Hausboote derart auf, dass diverse Gegenstände aus den Schränken fielen und teilweise zerstört wurden. Auf einem der beiden Mietboote stieß eine Frau gegen ein Möbelstück und zog sich dabei eine Verletzung zu, lehnte jedoch eine anschließende ärztliche Behandlung ab.
Gefährliches Manöver auf beliebtem Gewässer
Der Vorfall ereignete sich auf dem Großen Zernsee, einem beliebten Gewässer in Potsdam mit einer Fläche von ca. 1,6 km², das intensiv dem Freizeit- und Wassersport dient. Die hohe Nutzungsdichte dieses Stadtgewässers erhöht die Anfälligkeit für Konflikte zwischen ruhigen Hausbootnutzern und schnellen Sportbootfahrern, wie der gestrige Zwischenfall erneut zeigt. Das Boot wendete nach der Beschleunigung und fuhr zurück in die Havelauen, wobei der Wellenschlag die Sicherheit der anderen Wasserfahrzeuge massiv beeinträchtigte.
Rechtliche Einordnung und Ermittlungen
Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Aufklärung des Vorfalls, da gemäß § 22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verboten ist, Schiffe so zu führen, dass durch Wellenschlag oder Sog Schaden an anderen Schiffen, Anlagen oder Personen entsteht. Die Polizei konnte das Sportmotorboot im Rahmen einer Absuche des Nahbereichs nicht feststellen. Dennoch wurde eine Anzeige wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs aufgenommen und Zeugen befragt. Hinweise zum bislang unbekannten Sportmotorboot nimmt die Polizei entgegen.