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Verurteilung im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt steht fest

Das Landgericht Magdeburg hat den Attentäter nach einem sechsmonatigen Prozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schwurgericht stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor, womit eine vorzeitige Entlassung faktisch ausgeschlossen ist. Der 1974 in Saudi-Arabien geborene Täter wurde für den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt für schuldig befunden, bei dem sechs Menschen starben und über 200 verletzt wurden.

Nach rund sechs Monaten Verhandlungszeit ist der Mammutprozess um den verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt zu Ende. Das Urteil gegen den Attentäter steht fest: lebenslange Freiheitsstrafe. Das Schwurgericht am Landgericht Magdeburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Es ist das härteste Urteil, das das deutsche Recht zulässt, und schließt faktisch eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus. Doch während die Justiz damit ein klares Signal setzt, hinterlässt der Tag bei Opfern, Angehörigen und Beobachtern ein Gefühl tiefer Bitterkeit und einer offenen Frage an den Rechtsstaat.

Ein technisches Fiasko am Morgen

Schon zu Beginn des letzten Prozesstages um 9:30 Uhr war die Anspannung im voll besetzten Zuschauerraum greifbar. Viele Nebenkläger waren erschienen, unter ihnen sogar Kinder. Bevor der Angeklagte von Spezialkräften bewacht in den Verhandlungsraum geführt wurde, drängten sich die Medienvertreter für die wohl letzten öffentlichen Aufnahmen. Der Attentäter selbst betrat den Raum wie gewohnt sichtlich anteilnahmslos und nahm in seinem Glaskasten Platz. Kurz nachdem der Vorsitzende Richter mit der Verlesung des Urteils begonnen hatte, drohte die Verkündung jedoch in einem Fiasko zu enden. Mehrfach versuchte sich der Verteidiger bemerkbar zu machen, wurde vom Richter jedoch zunächst abgewimmelt. Erst durch die Beharrlichkeit der Verteidigung kam das technische Versagen ans Licht: Die Sprachanlage im Glaskasten war seit Beginn der Sitzung stumm, der Angeklagte und alle anderen im Glaskasten hatten kein einziges Wort verstanden.

Nach einer halbstündigen Zwangspause, in der Techniker den Fehler suchten, musste der Richter die Verlesung komplett von vorn beginnen. Diese Pause war juristischer Sprengstoff, da eine Verlegung des Angeklagten aus dem Glaskasten wegen der bereits getroffenen Sicherheitsentscheidung willkürlich gewirkt hätte. In einer eigens errichteten Leichtbauhalle fand der Prozess statt, da der reguläre Sitzungssaal nicht ausreichte.

Das Sündenregister und die Opfer

Was folgte, war eine akribische und lange Urteilsbegründung, die das ganze Ausmaß des Schreckens dokumentierte. Das Gericht arbeitete sich durch ein juristisches Sündenregister aus mehreren hundert Einzelfällen. Am Ende wurde der Angeklagte des sechsfachen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher sowie schwerer Körperverletzung in insgesamt über 200 rechtlich zusammentreffenden Fällen sowie des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen. Dass ihm zudem lebenslang die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wirkt angesichts der lebenslangen Haft fast banal, unterstreicht aber die Konsequenz der Kammer.

Der Richter betonte, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei, obgleich bei ihm eine narzisstische, schwere psychische Störung festgestellt wurde. Laut Gutachten ist der Täter zwar empathiefähig, kann diese Empathie jedoch gezielt „ausschalten". Wie grausam sich das in der Realität äußerte, zeigte sich im Prozessverlauf. Während er wegen des getöteten kleinen André Tränen vergoss, verteidigte er kurz darauf seine Taten mit Stolz und zeigte keinerlei Reue für die anderen Opfer. Allein die sechs Morde hätten für das Höchstmaß der Strafe bereits ausgereicht. Tragische Details kamen erneut ans Licht: Zwei der sechs Todesopfer starben nicht unmittelbar durch die physische Gewalt. Eine herzkranke Frau erlitt durch die Todesangst auf dem Weihnachtsmarkt einen tödlichen Herzstillstand, ein weiteres Opfer verstarb später an einer verletzungsbedingten Thrombose. Das Gericht wertete beide Fälle zu Recht als Mord, da die Todesfolgen direkt durch die Tat herbeigeführt wurden.

Hintergrund des Täters und Systemversagen

Besonders bewegend waren an diesem Tag die Bilder der Verstorbenen, die die Angehörigen während des gesamten Prozesses schweigend hochhielten. Das Gesicht des kleinen André war auf den Fotos deutlich zu erkennen, ein stummer, herzzerreißender Protest gegen die Sinnlosigkeit dieser Tat. Denn obwohl die Justiz heute gesiegt hat, bleibt ein Gefühl des Versagens zurück. Das Gericht geht davon aus, dass der Täter rein aus Kränkung handelte, resultierend aus seinen wirren Verschwörungstheorien und einem verlorenen Rechtsstreit gegen die säkulare Flüchtlingshilfe Köln. Dabei ist seine Tat nicht primär politisch motiviert, sondern der Mann ist schlichtweg psychisch krank und hätte nicht mehr frei herumlaufen dürfen.

Die bittere Wahrheit ist: Das System hätte diesen Anschlag verhindern können. Der Täter wurde 1974 in Saudi-Arabien geboren und kam 2006 als Gastarzt nach Deutschland. Er arbeitete zuletzt als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in der Salus-Klinik Bernburg im Maßregelvollzug – ein Mann, der selbst psychisch schwer krank ist und dort andere kranke Menschen behandelte. Saudi-Arabien hatte deutsche Behörden mehrfach vor dem Täter gewarnt, da er dort wegen Menschenhandel und Terrorismusverdacht gesucht wurde. Dennoch wurde er als Arzt tätig.

Weit vor der Tat verbreitete er in den sozialen Medien immer wieder seine kranken Gedanken und kündigte den Anschlag offen an. Bereits 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock wegen Androhung von Straftaten zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dass ein Mann in dieser Position über Jahre hinweg ungestört Hass und Gewaltphantasien artikulieren und schließlich in die Tat umsetzen konnte, wirft eine unbequeme Grundsatzfrage auf. Die Approbation des Täters wurde im Januar 2025 ruhen gelegt; die endgültige Aberkennung steht nun nach dem Urteil aus. Das Urteil ist gesprochen, die juristische Aufarbeitung beendet. Doch der Schaden und die Fragen an die Wachsamkeit unseres Staates werden noch lange nachhallen.