Opferhilfe für Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag bleibt auch nach Prozessende bestehen
Auch nach der Urteilsverkündung im Juni 2026 im Strafprozess zum Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 bleibt die Opferhilfe in Sachsen-Anhalt bestehen. Die Landesopferbeauftragte Dr. Gabriele Theren sowie die Zentrale Anlaufstelle für Opfer (ZALOB) stehen Betroffenen, Hinterbliebenen und Zeugen weiterhin mit psychosozialer und finanzieller Unterstützung zur Seite. Das Netzwerk aus haupt- und ehrenamtlichen Helfern sorgt dafür, dass die Betreuung unabhängig vom juristischen Abschluss fortgesetzt wird.
Unterstützung bleibt auch nach dem Urteil
Der Strafprozess zum Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 war für viele eine Zeit der großen psychischen Belastung. Mit der Urteilsverkündung im Juni 2026 geht die juristische Aufarbeitung zwar zu Ende, doch für die Betroffenen, Hinterbliebenen, Verletzten sowie Zeuginnen und Zeugen endet die Hilfe damit keineswegs. Die Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, ihre Stabsstelle sowie die Zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige (ZALOB) stehen allen Betroffenen auch künftig zur Seite. Gemeinsam mit dem gesamten Opferhilfe-Netzwerk im Land wird sichergestellt, dass Erinnerungen, Ängste und psychische Wunden auch nach dem Prozess nicht unbeachtet bleiben.
Fortdauernde Betreuung durch das Opferhilfe-Netzwerk
Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftragte Dr. Gabriele Theren betont, dass die Unterstützung unabhängig vom Urteilsspruch weitergeht. „Unser Netzwerk und ich als Landesopferbeauftragte stehen auch in Zukunft für alle Opfer zur Verfügung. Wer Hilfe benötigt und wünscht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen“, so Theren. Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer (ZALOB), die bereits Anfang 2020 als Geschäftsstelle der Landesopferbeauftragten eingerichtet wurde, fungiert als zentrale Koordinationsstelle [Landesopferbeauftragte / ZALOB - Opferhilfe Sachsen-Anhalt]. Sie leitet Geschädigte direkt in das Hilfesystem aus haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern weiter. Die Rolle der Einrichtung wurde durch den Anschlag 2024 massiv ausgeweitet, um die große Zahl an Betroffenen zu betreuen.
Finanzielle Hilfen und Beratungsgespräche
Die praktische Hilfe umfasst sowohl psychosoziale als auch finanzielle Unterstützung. Bis Juni 2026 wurden aus dem Landes-Opferhilfefonds, der von ursprünglich 50.000 auf 500.000 Euro aufgestockt wurde, bereits über 411.000 Euro an 345 Antragsteller ausgezahlt [Prozess um Anschlag in Magdeburg: Wie es danach weitergeht | mdr.de]. Zusätzlich stellte der Bund 25 Millionen Euro bereit, wovon bis Juni 2026 rund 5,8 Millionen Euro an 535 Betroffene geflossen sind [Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt]. Auch die R+V-Versicherung des Tatwagens leistet Zahlungen bis zur Haftungsgrenze von 5 Millionen Euro, ergänzt durch 2,5 Millionen Euro der Verkehrsopferhilfe [Aktuelles: Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt].
Kontaktmöglichkeiten für Hilfesuchende
Individuelle Unterstützungsangebote bleiben auch nach einem Urteilsspruch bestehen und stehen jedem, der Hilfe benötigt, offen. Betroffene sowie Menschen, die sich bislang noch nicht gemeldet haben und Unterstützung suchen, können sich jederzeit an das Team der Landesopferbeauftragten wenden. Hilfeersuchen werden umgehend bearbeitet und weitergeleitet. Die Erreichbarkeit ist per Telefon unter 0391 567-6136 oder per E-Mail an MJ.ZALOB@sachsen-anhalt.de gewährleistet.