LKA Sachsen-Anhalt durchsucht Wohnung eines 18-Jährigen aus Magdeburg wegen Waffenverstoßes
Das LKA Sachsen-Anhalt durchsuchte am 1. Juli die Wohnung eines 18-jährigen Magdeburgers wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz
Das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt hat im Rahmen der laufenden Ermittlungen der Sonderkommission „JuRex“ erneut eine Wohnung durchsucht. Am vergangenen Mittwoch, dem 1. Juli 2026, fahndeten die Beamten im Auftrag des Amtsgerichts Magdeburg nach Beweismitteln bei einem 18-jährigen Mann aus der Landeshauptstadt. Der Tatverdächtige wird der rechten Jugendszene zugerechnet. Gegen ihn wird derzeit wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Die Ermittlungsbehörden stützen ihren Verdacht auf eine intensive Auswertung von sozialen Netzwerken. Durch die digitale Analyse und weitere polizeiliche Maßnahmen hatte sich der Tatverdacht gegen den jungen Mann erhärtet. Bei der Durchsuchung sicherten die Beamten mehrere Beweismittel sowie Datenträger. Die Auswertung dieser Gegenstände und digitalen Daten befindet sich derzeit noch im Gange.
Hintergrund der Sonderkommission „JuRex“
Mit dieser Maßnahme setzt die im Mai 2026 eingerichtete Sonderkommission „JuRex“ ihre Arbeit zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität fort. Die Einheit wurde vom LKA Sachsen-Anhalt speziell gegründet, um rechtsextremistische Jugendgruppierungen zu bekämpfen, die zunehmend Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zeigen. Zu den im Fokus stehenden Gruppen zählen unter anderem „Jung & Stark“ (JS), „Deutsche Jugend voran“ (DJV) sowie „Deutsche Jugend zuerst Halle (Saale)“ (DJZ).
Die SoKo verfolgt dabei sowohl repressive als auch präventive Maßnahmen und arbeitet dabei eng mit Bildungseinrichtungen und Sozialarbeitern zusammen. Die Durchsuchung am 1. Juli folgt auf einen ersten großen Erfolg der Ermittler: Bereits am 10. Juni 2026 hatten Beamte der Sonderkommission in Gardelegen einen Haftbefehl vollstreckt. Damals war ein 34-jähriger Mann festgenommen worden, der des versuchten Mordauftrags verdächtigt wurde.
Die aktuellen Ermittlungen gegen den 18-Jährigen unterstreichen den Fokus der Behörde auf die jugendliche Szene. Da der Beschuldigte zwar volljährig, aber noch sehr jung ist, spielen bei dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) spezifische rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle, da Waffengrundrechte für Jugendliche und junge Erwachsene stark eingeschränkt sind. Die Auswertung der gesicherten Daten soll nun klären, in welchem Ausmaß der Verdächtige in die illegalen Aktivitäten verwickelt war.