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Landgericht Magdeburg spricht heute Urteil gegen Attentäter Taleb al-Abdulmohsen wegen Mordes und Totschlags

Das Landgericht Magdeburg spricht heute das Urteil gegen Taleb al-Abdulmohsen, der am 20. Dezember 2024 mit einem Fahrzeug über den Weihnachtsmarkt am Alten Markt fuhr und dabei sechs Menschen tötete sowie mehr als 323 verletzte. Nach monatelanger Verhandlung wird mit einer Verurteilung wegen Mordes und Totschlags sowie der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gerechnet. Der 1974 in Saudi-Arabien geborene Facharzt für Psychiatrie zeigte während des gesamten Prozesses keine Reue und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Heute entscheidet sich das Schicksal des Magdeburger Attentäters Taleb al-Abdulmohsen. Nach monatelanger Verhandlung spricht das Landgericht Magdeburg das Urteil. Der Gerichtssaal in der Nebenstelle Am Jerichower Platz ist an diesem Morgen dicht gefüllt; Zuschauer und Pressevertreter warten auf das Ende eines der größten Strafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Einlass begann bereits um 7:30 Uhr, das öffentliche Interesse am Finale dieses emotionalen Mammutprozesses ist riesig.

Der Ablauf der Urteilsverkündung

Pünktlich um 9:30 Uhr eröffnet die Schwurgerichtskammer die Sitzung. Zunächst verliest der Vorsitzende Richter den Urteilstenor, der auch die Entscheidungen zu den Adhäsionsklägern einschließt. Im Anschluss folgt die mündliche Urteilsbegründung. Es wird mit einer Verurteilung wegen Mordes und Totschlags sowie der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gerechnet. Der Angeklagte, der am 20. Dezember 2024 mit einem gemieteten BMW X3 über den Weihnachtsmarkt am Alten Markt fuhr, zeigte während der gesamten Prozessdauer keine Reue und äußerte sich nicht zur Tat. Bei dem Anschlag kamen sechs Menschen ums Leben, darunter ein neunjähriges Kind und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Über 323 weitere Personen wurden verletzt, davon 52 Kinder, wie aus der Chronik des Anschlags hervorgeht.

Hintergrund des Verfahrens

Die Tat wurde vom Generalbundesanwalt als Amokfahrt und nicht als Terroranschlag eingestuft, was erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung und die Opferhilfe hat. Taleb al-Abdulmohsen, 1974 in Saudi-Arabien geboren, war zum Zeitpunkt der Tat Facharzt für Psychiatrie am Maßregelvollzug Bernburg. Kollegen hatten zuvor mehrfach auf seine psychische Instabilität hingewiesen, was zu internen Debatten über das Warnsystem führte. Bereits zwischen 2023 und 2024 gab es mehrere Warnungen an Behörden, darunter Hinweise aus Saudi-Arabien und Strafanzeigen, die jedoch nicht zu einer Prävention führten. Eine Strafanzeige aus dem Jahr 2023 blieb ohne Konsequenzen, obwohl der Täter zuvor gewalttätige Drohungen in sozialen Medien geäußert hatte, wie die Wikipedia-Seite zum Anschlag dokumentiert.

Unterstützung für die Betroffenen

Auch wenn der Prozess heute juristisch endet, bleibt die seelische Belastung für die Opfer und Hinterbliebenen bestehen. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz betont, dass die Hilfsangebote der Landesopferbeauftragten Dr. Gabriele Theren und der Zentralen Anlaufstelle (ZALOB) uneingeschränkt weiterlaufen. Die ZALOB wurde 2020 eingerichtet und koordiniert die Unterstützung für Opfer von Großschadensereignissen. Justizministerin Franziska Weidinger erklärte, dass die individuellen Unterstützungsangebote auch nach dem Urteil für jeden offenstehen, der Hilfe benötigt. Wer Beratung sucht, kann sich weiterhin direkt an die Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalts wenden.