Innenministerin Zieschang führt landesweites Früherkennungs‑ und Bedrohungsmanagement nach Amokanschlägen ein

Sachsen‑Anhalt führt ein einheitliches Früherkennungs‑ und Bedrohungsmanagement ein, um potenzielle Gewalttäter frühzeitig zu identifizieren und schwere Anschläge zu verhindern

Die Landespolizei Sachsen‑Anhalt hat am 6. Juli 2026 im Rahmen einer Fachkonferenz das neue Früherkennungs‑ und Bedrohungsmanagement Sachsen‑Anhalt vorgestellt. Rund 250 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Polizeibehörden, der Fachhochschule Polizei und dem Ministerium für Inneres und Sport nahmen teil. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang eröffnete die Veranstaltung und betonte die Notwendigkeit, gefährliche Personen frühzeitig zu identifizieren, um schwere Gewalttaten zu verhindern.

„Gefahren entstehen nicht aus dem Nichts. Oft gibt es im Vorfeld Hinweise, Signale und Entwicklungen. Unser Anspruch ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet schwere Gewalttaten zu verhindern“, erklärte Dr. Zieschang.

Hintergrund der Maßnahme

Die Initiative reagiert auf eine Reihe verheerender Amok‑ und Messerangriffe: Die Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 forderte sechs Tote und über 300 Verletzte, die Amokfahrt in Mannheim am 3. März 2025 kostete zwei Menschen das Leben und verletzte elf weitere, und die Amokfahrt in Leipzig am 4. Mai 2026 hinterließ ebenfalls zwei Tote und sechs Verletzte. Insgesamt wurden in den drei Vorfällen acht Menschen getötet und mehr als 700 verletzt – ein deutlicher Anstoß für die Einführung einer strukturierten Risiko‑Bewertung.

Das Konzept knüpft an das Polizeigesetz Sachsen‑Anhalt (§ 3‑6) sowie an das bundesweite Gefährder‑Recht (§ 37 ff. SOG LSA). Damit soll ein rechtlich gesicherter Rahmen geschaffen werden, der die frühzeitige Erkennung von Gefährdern ermöglicht.

Umsetzung und Beteiligte

Das Verfahren folgt dem Grundsatz „Erkennen – Bewerten – Handeln“. Es definiert eine landeseinheitliche Risikobewertung und regelt klar die Abläufe, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Neben der Polizei sollen weitere Behörden, Einrichtungen und Netzwerkpartner eingebunden werden, um eine fachübergreifende Früherkennung zu gewährleisten.

Innerhalb der Polizei erfolgt die Bearbeitung nach einem dreistufigen Kompetenzmodell: Die Früherkennung kann von allen Beschäftigten vorgenommen werden, die anschließende Analyse und das Fallmanagement liegen bei den Polizeiinspektionen, und die zentrale Fachstelle im Landeskriminalamt koordiniert die abschließende Bewertung und Maßnahmen.

Ein Vertreter der Landespolizei Nordrhein‑Westfalen berichtete zudem über das dort seit 2022 eingesetzte Projekt PeRiskoP, das bereits Erfahrungen im Bereich der Risikopersonen‑Früherkennung gesammelt hat. Der Erfahrungsaustausch soll helfen, bewährte Verfahren zu übernehmen und das neue Konzept weiter zu optimieren.

Dr. Zieschang, seit September 2021 Innenministerin für Inneres und Sport in Sachsen‑Anhalt und zuvor Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, bringt damit ihre umfangreiche Verwaltungserfahrung in die Umsetzung des neuen Systems ein. Die Havelblatt‑Redaktion erwartet, dass das Früherkennungs‑ und Bedrohungsmanagement einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leistet und künftig dazu beiträgt, derartige Tragödien zu verhindern.