Explosion löst Großbrand in Brandenburg an der Havel aus, ein Toter und neun Verletzte
Eine Explosion im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Otto‑Sidow‑Straße löste am 22. Juni einen Großbrand aus, bei dem ein Bewohner starb und neun Personen verletzt wurden
Ein Bewohner des von der Explosion betroffenen Mehrfamilienhauses in der Otto‑Sidow‑Straße ist am 1. Juli 2026 im Berliner Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen erkrankt und verstorben. Die Tragödie ist das jüngste Ergebnis des Großbrandes, der am 22. Juni 2026 gegen 3:45 Uhr ausbrach.
Ablauf des Unglücks
Gegen 3:45 Uhr detonierte eine bislang ungeklärte Explosion im Erdgeschoss des Gebäudes an der Kreuzung Otto‑Sidow‑Straße/Wilhelmsdorfer Straße. Das Feuer breitete sich rasch aus, sodass die Feuerwehr sofort mit der Evakuierung der rund 18 betroffenen Bewohner begann. Die Bundesstraße B1, die an der Otto‑Sidow‑Straße vorbeiführt, wurde bis etwa 14:00 Uhr komplett gesperrt, um den Einsatzkräften ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Nach dem Löschen des Feuers wurde das Gebäude als einsturzgefährdet eingestuft und ist derzeit nicht begehbar.
Verletzte und Todesopfer
Insgesamt neun Personen wurden bei dem Brand verletzt. Sieben Betroffene wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht, zwei konnten ambulant versorgt werden. Unter den Verletzten befand sich zudem ein Polizeibeamter, der leichte Verletzungen erlitt. Der am 1. Juli verstorbene Bewohner war in seiner Wohnung der Ausgangspunkt des Feuers. Sein Tod wurde von der Havelblatt‑Redaktion bestätigt.
Hintergrund und Reaktion
Die Polizei geht von schwerer Brandstiftung aus und ermittelt weiterhin zu den Motiven. Die Stadt Brandenburg sowie die örtliche Wohnungsgesellschaft stellten Notunterkünfte für die evakuierten Bewohner bereit, um die Versorgung der Betroffenen sicherzustellen.
Die Otto‑Sidow‑Straße ist Teil des Zentrumsrings und wurde 1927 nach dem ehemaligen SPD‑Politiker Otto Sidow benannt, der 1922 ein Ehrengrab erhielt. Der Name erinnert an Sidows Engagement für die Region.
Nach dem Brandenburgischen Bauordnungsrecht (§ 8 BauO) sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, umfassende Brandschutzmaßnahmen zu treffen und regelmäßige Prüfungen sicherzustellen. Das betroffene Gebäude erfüllte diese Vorgaben offenbar nicht mehr, was die Einstufung als einsturzgefährdet erklärt.