Donum Vitae verlegt Schwangerschaftsberatung nach Hohenstücken in QuartierSpace
Die Beratungsstelle von donum vitae hat im Juni 2026 ihren Sitz in den QuartierSpace der WBG in Hohenstücken und bietet kostenfreie, vertrauliche Hilfe bei Schwangerschaft und Familienplanung
Die staatlich anerkannte Beratungsstelle des Landesverbands donum vitae Berlin‑Brandenburg ist seit Juni 2026 in Hohenstücken zu finden. Die Außenstelle befindet sich im QuartierSpace der Wohnungsbaugenossenschaft Brandenburg, Max‑Herm‑Straße 4, und bietet dienstags und donnerstags von 9 bis 14 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Beratung an.
Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie richtet sich an Schwangere, Frauen, Männer, Paare und Familien, die Unterstützung bei Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt oder Familienplanung suchen.
Ort und Räumlichkeiten
Der QuartierSpace ist eine umgebaute 2‑Zimmer‑Wohnung, die als multifunktionaler Treffpunkt für bis zu 25 Personen dient. Der barrierefreie Raum ist Teil der „Hallo Nachbar!“‑Initiative der WBG, die Nachbarschafts‑ und Begegnungsräume schafft und damit lokale Aktivitäten fördert.
Leistungen und Zielgruppe
Das Team unterstützt bei der Antragsstellung für sozialrechtliche Leistungen wie Eltern‑ und Kindergeld, Kinderzuschlag oder Vaterschafts‑ und Sorgerechtsanerkennung. Darüber hinaus können Anträge für finanzielle Hilfen der Stiftung „Mutter und Kind“ gestellt werden. Neben praktischer Hilfe vermittelt die Beratung Wissen zu Familienplanung und Verhütung. Die Gespräche erfolgen ergebnisoffen und unabhängig von Konfession oder Nationalität.
Trägerschaft, Geschichte und rechtlicher Rahmen
Der Landesverband donum vitae Berlin‑Brandenburg e.V. ist ein gemeinnütziger Träger, der 2001 von katholischen Christen gegründet wurde und seitdem von den Senats‑ bzw. Landesbehörden gefördert wird. Beim Verband sind acht Sozialpädagoginnen, eine Verwaltungskraft und eine Teilzeit‑Geschäftsführerin beschäftigt; die Geschäftsführerin Claudia Mencik ist Ansprechpartnerin für die Beratungsstelle. Nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) haben jede Frau und jeder Mann einen Rechtsanspruch auf anonyme, ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaft, Verhütung und Familienplanung.
Finanzierung und Unterstützung
Die Beratungsarbeit wird unter anderem durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt. Die Stiftung fördert seit 1984 schwangere Frauen in Notlagen und erhält jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt (2022: 101 Millionen Euro). Leistungen der Stiftung sind nach § 5 MuKStiftG nicht pfändbar und dürfen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.
Interessierte können die Beratungstermine telefonisch oder per E‑Mail vereinbaren. Die neue Adresse im QuartierSpace ermöglicht nun noch mehr Menschen in Brandenburg an der Havel, unkomplizierte und vertrauliche Unterstützung in Fragen rund um Schwangerschaft und Familienplanung zu erhalten.