Bundespolizei verhaftet Polen am Magdeburger Bahnhof

Ein 54-jähriger Pole wurde am Magdeburger Hauptbahnhof festgenommen, da er drei offene Haftbefehle wegen nicht bezahlter Geldstrafen aus Diebstahlsurteilen hatte und nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen absitzen muss

Bundespolizei verhaftet Polen am Magdeburger Bahnhof
Symbolfoto · Foto: Wolfgang Weiser / Unsplash

Am Dienstagvormittag des 21. Juli endete ein Routinekontrollgang der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof für einen 54-jährigen Mann abrupt im Gefängnis. Die Beamten stießen gegen 10:46 Uhr bei der Überprüfung der Personalien eines Passanten auf ein umfangreiches Sündenregister: Gegen den polnischen Staatsangehörigen lagen gleich drei offene Haftbefehle vor. Der Mann war von der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 ausgeschrieben worden, da er trotz wiederholter behördlicher Ladungen nicht zum Antritt seiner Strafen erschienen war.

Die Haftbefehle basieren auf einer Serie von Verurteilungen durch das Amtsgericht Magdeburg innerhalb der letzten 18 Monate. Im März 2025 hatte das Gericht den Mann wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt, die bei Nichtzahlung mit 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe geahndet wurde. Im November desselben Jahres folgten weitere Verurteilungen wegen Diebstahls in vier Fällen mit einer Geldstrafe von 1.400 Euro (oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe). Bereits im Februar 2026 verhängte das Gericht erneut eine Geldstrafe von 600 Euro (oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe) wegen weiterer Diebstahlsdelikte.

Keine Zahlungsmittel für Strafantritt

Um die Haftstrafen abzuwenden, hätte der Verurteilte die offenen Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 2.400 Euro aufbringen müssen. Da ihm die finanziellen Mittel fehlten und er die Summe nicht begleichen konnte, war für die Bundespolizisten nur noch eine Maßnahme möglich. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Dienstsitz der Bundespolizei in der Bahnhofstraße 69 überstellten die Beamten den Mann direkt in eine Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 60 Tagen absitzen.

Der Fall verdeutlicht erneut die rechtlichen Konsequenzen, die eintreten, wenn verurteilte Straftäter ihren Geldstrafen nicht nachkommen. Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass Geldstrafen durch die Staatskasse vollstreckt werden können, jedoch oft an der Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen scheitern. In solchen Fällen wird die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt, um die Vollstreckung der Urteile sicherzustellen. Für den 54-Jährigen aus Polen bedeutet dies nun einen zwangsweisen Aufenthalt im Gefängnis, bis die 60 Tage verstrichen sind.

Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg, die ihren Sitz direkt am Hauptbahnhof hat, ist regelmäßig in solche Festnahmen involviert. Der Bahnhof ist ein häufiger Ort für Kontrollen, da hier sowohl Pendler als auch Personen aus dem Umland verkehren. Die Festnahme des Mannes erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung, bei der die Beamten schnell die Diskrepanz zwischen der aktuellen Situation des Mannes und den offenen Haftbefehlen im System feststellen konnten.

Solche Fälle sind in Magdeburg nicht isoliert zu betrachten. In den letzten Monaten gab es mehrere ähnliche Vorfälle, bei denen Personen am Hauptbahnhof wegen offener Haftbefehle festgenommen wurden. Oftmals handelt es sich um Wiederholungstäter, die aufgrund von Diebstählen oder anderen Eigentumsdelikten verurteilt wurden und anschließend nicht in der Lage waren, die verhängten Geldstrafen zu begleichen. Die Justizvollzugsanstalt in Magdeburg verzeichnet daher regelmäßig die Aufnahme von Personen, die wegen nicht bezahlter Geldstrafen inhaftiert werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte im Juli 2026 die Haftbefehle erlassen, nachdem der Mann trotz mehrfacher Ladungen nicht zum Strafantritt erschienen war. Dies zeigt, dass die Behörden oft lange Fristen einräumen, um eine freiwillige Begleichung der Strafen zu ermöglichen. Wenn dies nicht geschieht, wird die Durchsetzung der Urteile durch die Festnahme und Inhaftierung sichergestellt. Der Fall des 54-Jährigen ist somit ein Beispiel für die konsequente Anwendung des Rechts, auch wenn die Betroffenen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.